Für Investoren/Bauherren

Factsheet

Die Denkmalschutzbehörde kann verlangen, dass bei der Durchführung eines Projekts an oder in der Nähe einer archäologischen Stätte archäologische Tätigkeiten durchgeführt werden.

Archäologische Tätigkeiten können folgende Formen annehmen
- Meldung des Beginns von Ausgrabungsarbeiten an das Museum,
- archäologische Überwachung,
- Probeausgrabungen,
- Ausgrabung der gesamten Oberfläche,
- Bewertung der Auswirkungen auf das Kulturerbe,
- Vorläufige archäologische Dokumentation.

Der Zeit- und Kostenaufwand für jede dieser Aufgaben ist unterschiedlich. Es ist daher ratsam, sich mit dem betreffenden Museum in Verbindung zu setzen, sobald die offizielle Spezifikation vorliegt, auch wenn die Ausgrabungsarbeiten erst später anstehen. Auf diese Weise lassen sich Verzögerungen bei den Bauarbeiten vermeiden. Zu Ihrer Information finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung der archäologischen Aufgaben.

Mitteilung über den Beginn der Ausgrabungsarbeiten:
In diesem Fall reicht es aus, das zuständige Museum per E-Mail (mrenka.attila@sopronimuzeum.hu) zu dem in der Verordnung angegebenen Datum zu benachrichtigen, wobei das Aktenzeichen der offiziellen Verordnung anzugeben ist, das Sie in der ersten Zeile des Dokuments nach "Aktenzeichen:" finden. Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen und haben keine finanziellen Auswirkungen auf die archäologische Tätigkeit.

Archäologische Beobachtung:
Eine Art der präventiven Ausgrabung. In diesem Fall muss vor Beginn der Ausgrabungsarbeiten ein Vertrag mit dem betreffenden Museum unterzeichnet werden (die Vorlaufzeit beträgt ca. 1-1,5 Wochen) und der Auftraggeber muss dafür bezahlen. Während der Überwachung kontrollieren unsere Mitarbeiter die Ausgrabungsarbeiten vor Ort und beginnen im Falle von archäologischen Funden sofort mit den notwendigen Ausgrabungsarbeiten, damit das Projekt nicht verzögert wird.

Probegrabung: 
Diese Grabungsmethode ist eine Art der präventiven Ausgrabung und dient in der Regel der Klärung der Einbindung der archäologischen Fundstelle und kommt daher meist bei Großprojekten oder Ausgrabungen größeren Umfangs/Tiefe zum Einsatz. Sie erfordert nicht nur einen gesonderten Vertrag mit dem Museum, sondern das Museum muss auch ein Ausgrabungsgenehmigungsverfahren einleiten.

Das Grabungsgenehmigungsverfahren, der Abschluss des Dienstleistungsvertrages, dauert etwa 4-6 Wochen, erst danach kann mit der Ausgrabung begonnen werden. Die gesetzliche Höchstfrist für die Ausgrabung beträgt 30 Arbeitstage.

Die Kosten für die Ausgrabung trägt der Auftraggeber.

Nach der Durchführung der Probegrabung muss der Auftragnehmer einen gesonderten Antrag bei der Denkmalschutzbehörde stellen, die die Art und Weise der Durchführung der Arbeiten bestimmt. Nach Abschluss der Probegrabung kann also nicht automatisch mit dem Bau begonnen werden.

Vollflächige Ausgrabung:
Eine Art der Vorgrabung, bei der der gesamte von den Aushubarbeiten betroffene Bereich des Projekts ausgehoben wird. Es muss nicht nur ein separater Vertrag mit dem Museum abgeschlossen werden, sondern das Museum muss auch ein Grabungsgenehmigungsverfahren einleiten.
Das Grabungsgenehmigungsverfahren, der Abschluss des Dienstleistungsvertrages, dauert ca. 4-6 Wochen, erst danach kann die Grabung beginnen. Die gesetzliche Höchstfrist für Ausgrabungen beträgt 30 Arbeitstage.

Kulturerbeverträglichkeitsprüfung: Bei Projekten an oder in der Nähe von archäologischen Stätten kann diese von der Behörde verlangt werden. Sie darf nur von einem eingetragenen archäologischen Sachverständigen erstellt werden. Die Liste der Sachverständigen ist auf dem e-Building-Portal (http://regeszet-nevjegyzek.e-epites.hu/) verfügbar.

Der archäologische Sachverständige unseres Museums:
Dr. Attila Mrenka (E-Mail: mrenka.attila@sopronimuzeum.hu; Telefon: 0630/428-3147)

Vorläufige archäologische Dokumentation: ein Dokument, das vor Beginn des Genehmigungsverfahrens im Falle von Großprojekten und Investitionen von nationaler wirtschaftlicher Bedeutung, einschließlich Ausgrabungsaktivitäten, erstellt werden muss. In solchen Fällen ist das Nationale Archäologische Institut des Ungarischen Nationalmuseums zuständig.


Beschreibung des archäologischen Prozesses

Bau eines Einfamilienhauses: Seit 2016 ist für Einfamilienhäuser mit einer Nutzfläche von weniger als 300 m2 kein Baugenehmigungsverfahren mehr erforderlich. Neben der einfachen Anmeldung des Baus eines Wohngebäudes gemäß der Regierungsverordnung 155/2016 (13.VI.) bleiben die Bestimmungen des Gesetzes LXIV aus dem Jahr 2001 über den Schutz des kulturellen Erbes (im Folgenden: das Gesetz) über den Schutz von Kulturerbestätten in Kraft. Gemäß § 19 Abs. 2 des Kötv. dürfen Elemente des archäologischen Erbes nur im Rahmen einer archäologischen Ausgrabung von ihrem ursprünglichen Standort entfernt werden. Gemäß § 22 Absatz 1 der Verordnung muss der Teil der eingetragenen archäologischen Stätte, der von den Ausgrabungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt betroffen ist, zuvor einer archäologischen Ausgrabung unterzogen werden.

Diese etwas alarmierende Formulierung bedeutet, dass Sie auch den Beginn der Bauarbeiten bei der Denkmalschutzbehörde anmelden müssen. Die in den EHDR hochgeladenen Unterlagen werden nicht an die Denkmalschutzbehörde gesandt.

Es wird empfohlen, sich mit der Denkmalschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Verbindung zu setzen, sobald Sie die Unterlagen in das EIDR hochgeladen haben, und dann auf der Grundlage der von der Behörde bereitgestellten Informationen Kontakt mit dem Museum aufzunehmen. Die Beauftragung der in der Spezifikation der Behörde genannten archäologischen Tätigkeit und die Durchführung der Aufgabe erfolgen wie folgt:
Beauftragung der archäologischen Überwachung, das Verfahren der archäologischen Überwachung - allgemeine Beschreibung
1. Es ist sehr wichtig, in ALLEN Fällen die offizielle Registrierungsnummer anzugeben. Diese befindet sich am oberen Rand des offiziellen Dokuments nach dem "Aktenzeichen:". Ohne sie können wir den Auftrag nicht annehmen. Bitte senden Sie uns auch Ihre Investitionspläne im .shp-Format. Ausgenommen hiervon sind Einfamilienhäuser.
2. Auf der Grundlage der im Auftrag enthaltenen Informationen erstellen unsere Mitarbeiter einen archäologischen Dienstleistungsvertrag, der Ihnen per Post zugesandt wird.
3. A szerződést aláírva vissza kell juttatniuk a múzeumba.
4. 3 Tage vor Beginn der Ausgrabungsarbeiten rufen unsere Mitarbeiter die benannte Kontaktperson an, um einen genauen Zeitplan für die Arbeiten zu vereinbaren. Es ist wichtig, dass Sie eine Kontaktperson benennen, die mit dem genauen Zeitplan der geplanten Ausgrabungsarbeiten vertraut ist.
5. Wir werden zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort sein, um die Aushubarbeiten zu überwachen.
6. Am Ende der Beobachtung erstellen wir einen von Ihnen/dem Auftragnehmer zu unterzeichnenden Bericht, in dem die vor Ort durchgeführten Arbeiten bescheinigt werden.
7. Dieser Bericht wird der Fertigstellungsbescheinigung beigefügt, die dem Auftraggeber per Post zugesandt wird.
8. Sie müssen die Abschlußbescheinigung unterschreiben und zurücksenden, danach erhalten Sie die Rechnung.
9. Es ist wichtig, dass Sie eine Kopie der Bescheinigung aufbewahren, da Sie damit vor einem Forum nachweisen können, dass die archäologischen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt korrekt ausgeführt worden sind.

Beauftragung von Probe- und Flächengrabungen, Grabungsablauf
1. Das Formular "Bestellung" auf der Website des Soproner Museums muss vollständig ausgefüllt werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie in ALLEN Fällen die offizielle Registrierungsnummer angeben. Diese befindet sich in der oberen linken Ecke des offiziellen Dokuments. Ohne sie können wir den Auftrag nicht annehmen.
2. Nach dem Ausfüllen des Bestellformulars müssen Sie uns die folgenden Informationen per E-Mail zusenden:
• Daten, die zur Identifizierung und Flächennummerierung des von den Erdarbeiten des Projekts betroffenen Gebiets geeignet sind, mit Vektordateien in HD72/EOV, geodätisch kompatibel, mit den bestehenden und geplanten Versorgungsleitungen im .shp-Format! Dies ist von besonderer Bedeutung, da es uns ermöglicht, die Lage des Aushubs (bei Testgrabungen die Lage der Erkundungssonden) zu definieren und die Kosten für den Aushub zu berechnen.
• Lageplan des Projekts im .shp-Format.
• Die technische Beschreibung der Fundamentpläne, der Fundamentlängen und -querschnitte sowie der zugehörigen unterirdischen Bauwerke, die mit den Genehmigungsunterlagen übereinstimmen müssen.
• Beschreibung der Details der Landschaftsgestaltung.
• Falls vorhanden, Einzelheiten zu bodenmechanischen Tests. - Falls vorhanden, die endgültige oder vollstreckbare Baugenehmigung für das Projekt. - Zustimmung zum Betreten des Grundstücks.

3. Auf der Grundlage der erhaltenen Informationen erstellen wir einen Ausgrabungsvertrag, den Sie unterschreiben müssen.
4. Nach Erhalt des Ausgrabungsvertrags leitet unser Museum das Genehmigungsverfahren für die Ausgrabung ein.
5. Sobald wir eine gültige Grabungsgenehmigung haben, beginnen wir mit der Ausgrabung und führen sie zu einem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt durch. Während dieser Zeit dürfen auf der ausgehobenen Fläche keine Bauarbeiten stattfinden.
6. Nach Beendigung der Ausgrabung wird die Fläche an den Auftraggeber zurückgegeben und die Abrechnung erfolgt wie oben bei der Überwachung beschrieben.
7. Im Falle einer Probegrabung müssen Sie sich nach Erhalt der endgültigen Grabungsdokumentation erneut mit dem zuständigen Amt für Denkmalpflege in Verbindung setzen, das über weitere archäologische Arbeiten an den Grabungsarbeiten entscheidet.
8. Im Falle einer vollflächigen Ausgrabung kann mit den Bauarbeiten begonnen werden, nachdem die Ausgrabung abgeschlossen und an den Auftragnehmer/Investor zurückgegeben wurde.


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Häufig gestellte Fragen

Archäologische Beobachtung
Kosten: auf der Grundlage der einschlägigen Berechnungsmethode der Regierungsverordnung 68/2018 (IV.9.) über die Vorschriften zum Schutz des kulturellen Erbes.
Verordnung Nr. 68.178 des Gesetzes der Republik Ungarn über die Erhaltung von archäologischen Stätten (68.68.1).
Zeit: entspricht der Dauer der Ausgrabungsarbeiten

Probeweise Erkundung
Kosten: auf der Grundlage der entsprechenden Berechnungsmethode der Regierungsverordnung 68/2018 (IV.9.) über die Vorschriften zum Schutz des kulturellen Erbes.
2.520 - 31.500 HUF + MwSt/m2.
Im Falle einer Probeausgrabung werden zusätzlich Kosten in Höhe von 1.100 HUF + MwSt./m2 für die Fläche berechnet, die als archäologisch negativ eingestuft wird.
Zeit: Genehmigung der Ausgrabung 4-6 Wochen, maximale Ausgrabungszeit 30 (dreißig) Ausgrabungsarbeitstage. 

Ganzflächige Ausgrabung
Kosten: auf der Grundlage der entsprechenden Berechnungsmethode des Regierungserlasses 68/2018 (IV.9.) über die Vorschriften zum Schutz des kulturellen Erbes.
6.68.178.
Zeit: maximal 30 (dreißig) Arbeitstage für die Ausgrabung. 

Erledigung der archäologischen Aufgaben, einschließlich der Erstellung der archäologischen Dokumentation, der Einholung von Grabungsgenehmigungen und der Untersuchung des betreffenden Gebiets mit Metalldetektoren.

Nein, wir arbeiten nicht an Wochenenden und Feiertagen. An Wochentagen sind wir zwischen 7.00 und 16.00 Uhr erreichbar.

Leider können wir Ihre Anfrage nicht erfüllen. Wir können keine Arbeiten durchführen, bevor der Vertrag unterzeichnet ist. Wir planen jede Feldarbeit 1 bis 1,5 Wochen im Voraus, das ist die kürzeste Zeit, in der wir Ihre Wünsche erfüllen können. 

Unsere archäologischen Aktivitäten werden immer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften der Denkmalschutzbehörde durchgeführt. Wir gehen nur in Gebiete, in denen die Behörde archäologische Arbeiten vorgeschrieben hat. 

In allen Fällen per Banküberweisung. Bargeld wird von unserem Personal nicht akzeptiert.

Nein, auch ein Bevollmächtigter kann tätig werden.

Wurden die Objekte während der Ausgrabungsarbeiten gefunden, sollten die Arbeiten bis zum Eintreffen des Archäologen und der Bergung der Objekte vorübergehend unterbrochen werden und die Objekte nicht von ihrem ursprünglichen Standort entfernt werden. Es ist hilfreich, wenn die Fundstelle während der Ausgrabung aus mehreren Richtungen fotografiert wird. Je nach Fund wird unsere Institution mit Ihnen zusammenarbeiten, um den Finder für eine ministerielle Anerkennung mit einer Geldprämie vorzuschlagen, sofern dies nach der geltenden Gesetzgebung möglich ist.

Archäologische Artefakte, die auf Dachböden oder in Nachlässen gefunden werden, sind als Spenden willkommen.

Unser leitender Archäologe ist unter der angegebenen Telefonnummer 7 Tage die Woche von 6:00 - 20:00 Uhr erreichbar. 

Ja. Unser Museum verfügt über die notwendige Infrastruktur. Nach Rücksprache mit unserem leitenden Archäologen können wir das betreffende Gebiet bereits am nächsten Tag untersuchen.