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Für Wissenschaftler

Forschungspolitik des Soproner Museums

Diese Forschungsregeln gelten ab dem 1. Januar 2013.

1. Das Museum von Sopron (im Folgenden: Museum) ist eine öffentliche Einrichtung, die von der Stadt Sopron unterhalten wird. Gemäß der Regierungsverordnung 47/2001 (III. 27.) (im Folgenden: Regierungsverordnung) kann jede juristische oder natürliche Person über 14 Jahren eine Forschungsgenehmigung erhalten und in den Sammlungen des Museums forschen, natürliche Personen unter 18 Jahren dürfen jedoch nur unter der Verantwortung eines Elternteils oder Lehrers (Schule) forschen.

2. Als Forschung gilt jede wissenschaftliche Untersuchung, Datenerhebung und Informationsbeschaffung, unabhängig davon, ob die Forschung oder Veröffentlichung auf die Weitergabe oder Nutzung von spezifischem Material oder nur auf die Nutzung der daraus gewonnenen Informationen, Daten oder Schlussfolgerungen gerichtet ist.

3. Nur Personen mit einer gültigen Forschungsgenehmigung dürfen in den Artefaktregistern und Sammlungen des Museums forschen. Die Forschungsgenehmigung muss im Voraus telefonisch (mit nachträglicher Dokumentation), schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.

4. Die Bearbeitung und Erforschung von Kulturgütern und der sie betreffenden Dokumentation (im Folgenden "Museumsmaterial") in den Sammlungen des Museums (innerhalb von 5 Jahren nach der Registrierung) und ihre Nutzung für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke kann von der Person durchgeführt werden, die sie gesammelt/untersucht hat oder die ihre erste Identifizierung, Beschreibung und Registrierung vorgenommen hat oder die sie konserviert und restauriert hat. Museumsmaterial, das unter 5-jährigem Forschungsschutz steht, ist externen Forschern nicht zugänglich.

5. Die Forschungsgenehmigung wird vom Direktor des Museums innerhalb von 15 Tagen nach Antragstellung erteilt, wobei die Stellungnahme des Leiters der betreffenden Sammlung berücksichtigt wird. Mit dem Ausfüllen und der Unterschrift auf der Forschungsgenehmigung erkennt der Forscher die Forschungsordnung der Einrichtung an.

6. In den in Artikel 5 Absatz 1 des Regierungsdekrets Nr. 47/2001 (27.III.) aufgeführten Fällen darf keine Forschungsgenehmigung erteilt werden, noch darf eine Genehmigung auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 2, Artikel 4 Absatz 2, Artikel 5 Absätze 2, 3 und 4 oder Artikel 6 des Dekrets oder im Falle von Archivmaterial gemäß den Bestimmungen des Gesetzes LXVI von 1995 verweigert werden.

7. Mit der Forschungsgenehmigung erklärt und bestätigt der Forscher durch seine Unterschrift, dass er die Forschungsvorschriften der Einrichtung kennt und einhält, die Gesetze über den Schutz des Urheberrechts, die Veröffentlichungsbeschränkungen und die Verweisungsordnung anerkennt und sich verpflichtet, die bibliografischen Daten seiner späteren Veröffentlichungen unter Verwendung des erforschten Materials an das Repositorium und die Bibliothek des Museums zu senden. Die Forschungsgenehmigung ist nicht übertragbar und eine Kopie wird von der betreffenden Sammlung aufbewahrt.

8. Die Forschungsgenehmigung muss Folgendes enthalten: - die Dauer der Forschungsgenehmigung (max. 12 Monate, für ein bestimmtes Kalenderjahr) - den Ort der Forschung (Name der Sammlung) - die persönlichen Daten des Forschers (Name, Adresse, Ausweisnummer)

9. Der Forscher kann die Forschungsgenehmigung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch beim Leiter der Sammlung oder dem für die Sammlung zuständigen Museologen beantragen.

10. Die Forschungsgenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.

11. Die Forscher und die Forschungssitzungen müssen in einem Forschungstagebuch festgehalten werden, in dem für jede Forschungssitzung der Name des Forschers, die Nummer der Forschungsgenehmigung und die Inventarnummer der für die Forschung übergebenen Dokumente und Gegenstände eingetragen werden müssen.

12. Die Forschung kann an dem im Voraus vereinbarten Tag zu den folgenden vereinbarten Zeiten beantragt werden: Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr

13. Während der Forschung überwacht der für die Sammlung zuständige Museologe oder der Sammlungsleiter (nachstehend "Aufsichtsperson" genannt) die Forschung im Namen der Einrichtung.

14. Der Forscher kann das Material, das er erforschen möchte, anfordern, indem er das Antragsformular ordnungsgemäß ausfüllt und einreicht. Das Anforderungsformular muss den Namen des Forschers, die genaue Bezeichnung des angeforderten Materials und das Datum der Einreichung der Anforderung enthalten. Die Einrichtung verfügt über eine Frist von 5 Arbeitstagen ab dem Datum des Antrags, um das angeforderte Material zur Verfügung zu stellen.

15. Beginnt der Forscher nicht innerhalb von 10 Tagen mit der beantragten und von der Institution genehmigten Forschung, ohne einen Grund dafür anzugeben, wird das beantragte und vorbereitete Material an den Ort zurückgebracht, an dem es in der Sammlung hinterlegt ist, und muss erneut angefordert werden.

16. Der Forscher hat die Möglichkeit, das angeforderte Material per Brief, Telefon oder E-Mail vorzubestellen, sofern die genaue Bestands- bzw. Akzessionsnummer bekannt ist. In diesem Fall wird das Antragsformular von dem für die Sammlung zuständigen Museologen oder dem Sammlungsleiter ausgefüllt.

17. Die Entnahme eines Artefakts aus einer Ausstellung zu Forschungszwecken ist nur in besonders begründeten Fällen zulässig.

18. Forscher dürfen kein Material aus dem Forschungsraum zu irgendeinem Zweck entnehmen.

19. Nach Abschluss der Forschungsarbeiten nimmt der Betreuer das zurückgegebene Material in aufgeschlüsselter Form zurück.

20. Wird das Material vom Forscher unvollständig oder beschädigt zurückgegeben, so trifft das Museum nach Feststellung des Schadensumfangs und Klärung der Schadensursache die erforderlichen Maßnahmen.

21. Der Forscher kann seine eigene technische Ausrüstung (z.B. Laptop, Notebook, Diktiergerät) benutzen, um seine Arbeit zu unterstützen oder zu vereinfachen. Diese Möglichkeit gilt nur für kostenpflichtige Reproduktionsverfahren oder technische Einrichtungen (z.B. Scannen, Fotografieren mit Kamera oder Telefon, Filmen, Videoaufnahmen).

22. Die Recherche in den Sammlungen des Museums ist kostenlos. Die technischen Kosten für die Recherche und die Benutzungsgebühren sind in der Gebührenordnung aufgeführt.

23. Die Dienstleistungs- und Benutzungsgebühren sind im Voraus zu entrichten (per Post, Banküberweisung oder bar an der Kasse).

24. Fotografien von Kunstwerken zu Publikationszwecken dürfen nur durch den Museumsfotografen oder den Sammlungsleiter angefertigt werden. Für den Erwerb einer Tageskarte ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Der Forscher darf weder Blitz noch Stativ zum Fotografieren verwenden. Das Museum gibt die Inventarnummer des Artefakts im Dateinamen der digitalen Fotografie an, die als Grundlage für die Referenz dient. In Ausnahmefällen kann ein vom Forscher/Herausgeber beauftragter professioneller Fotograf mit Erlaubnis des Direktors ein Foto mit seiner eigenen Kamera machen; in diesem Fall muss er die Inventarnummer angeben.

25. Die Frist für das Fotografieren, Scannen und Fotokopieren von mehr als 20 Seiten, die vom Forscher beantragt und vom Museum ausgeführt werden sollen, beträgt 10 Arbeitstage. Der Antrag kann vom Forscher im Voraus auf einem Antragsformular gestellt werden. Wenn Sie eine genaue Inventar-/Gewächsnummer und Seitenzahl haben, können Sie Ihren Antrag telefonisch oder per E-Mail stellen. Wenn der Forscher eine Tätigkeit verlangt, die innerhalb von 5 Arbeitstagen erledigt werden soll, erhebt das Museum einen Notdienstzuschlag. Die Durchführbarkeit des Notdienstes liegt im Ermessen des Museums.

26. Das Museum stellt Fotos der Artefakte nur in digitalem Format mit einer maximalen Qualität von 20 cm 300 dpi auf CD, DVD oder anderen Medien zur Verfügung.

27. Fotokopien dürfen nur von gedrucktem und schriftlichem Material angefertigt werden, das nicht älter als 60 Jahre ist.

28. Die Bedingungen für die Veröffentlichung (Weitergabe) sind in der zu diesem Zweck abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung festgelegt.

Die Benutzung der Bibliotheken ist in einer speziellen Richtlinie geregelt.

Spezifische Regeln für die Recherche in den einzelnen Sammlungen Die Menge des Materials, die pro Forschungstag angefordert werden kann: Ortsgeschichtliche Sammlung: 15 inventarisierte Objekte Fotografische Sammlung: 30 inventarisierte Objekte positiv oder negativ 15 inventarisierte Objekte negativ Kunstsammlung: 15 inventarisierte Objekte Archäologische Sammlung: 10 Kisten mit archäologischem Material Ethnografische Sammlung: 15 inventarisierte Objekte


Bibliothek

Die Bibliothek des Soproner Museums ist die öffentlich zugängliche Museumsbibliothek des Soproner Museums.

Der Hauptsitz der Bibliothek.
Anschrift für den Schriftverkehr: 9400 Sopron, Fő tér 6-8.
Postfach: 9401 Sopron, Pf. 68.
Zentrale Rufnummer: +36 99-311-327
Zentrale E-Mail: muzeum.titkarsag@muzeum.sopron.hu
Die Einrichtung wird von der Stadtverwaltung Sopron Megyei Jogú Város unterhalten.

Die Rechtsstellung der Bibliothek wurde am 22. Juli 1867 mit der Gründung des Vorgängers des Soproner Museums begründet.

Die Aufgabe der Bibliothek des Soproner Museums ist es, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, traditionelle Bücher, Zeitschriften und Sammlungen (Bücher, Zeitschriften usw.) auf Papier und elektronischen Medien, die mit der Sammlung und Forschung sowie den öffentlich-kulturellen Aufgaben des Soproner Museums in Zusammenhang stehen, zu erwerben, zu bearbeiten, zu bewahren und für Museologen und Forscher zu recherchieren. Die Bibliothek erbringt keine öffentlichen Bibliotheksdienstleistungen, sondern stellt ihre Bestände den Benutzern im Rahmen der in der Forschungsordnung festgelegten Basisdienstleistungen zur Verfügung.
Der Hauptbestand der Bibliothek ist den Werken zur Geschichte von Sopron und des historischen Komitats Sopron gewidmet (Werke lokaler Autoren, die in der Region geboren wurden oder zur Zeit ihrer Entstehung dort lebten und berühmt wurden, sowie Dokumente zu den Siedlungen und Bezirken des Komitats Sopron gemäß den Verwaltungsgrenzen von 1914 und in der Region veröffentlichte Werke). Dokumente in den Untersammlungen der Bibliothek, die die wissenschaftliche Arbeit der Museologen unterstützen, in den folgenden Fachbereichen: Kunstgeschichte, Archäologie, Ethnographie, Geschichte sowie nationale und lokale Museumspublikationen und Zeitschriften. Die Bibliothek tauscht nationale und internationale Publikationen mit den Veröffentlichungen des Museums aus und unterstützt die wissenschaftlichen Aktivitäten der Sammlungen des Museums, die grundlegenden und ergänzenden Aktivitäten der Institution, die Organisation von Ausstellungen, wissenschaftlichen Konferenzen und anderen Fachveranstaltungen sowie die Herstellung von Fachpublikationen, Zeitschriften, Ausstellungskatalogen und anderen Museumspublikationen.

Leitbild
Ziel und Aufgabe der Bibliothek des Soproner Museums ist es, Werke zur Geschichte von Sopron und des historischen Komitats Sopron zu erwerben, zu bearbeiten, zu bewahren, zu konservieren und zu erforschen (Werke lokaler Autoren, die in der Region geboren wurden oder zur Zeit ihrer Entstehung hier lebten und berühmt wurden, sowie Dokumente über die Siedlungen und Ortschaften des Komitats Sopron gemäß den Verwaltungsgrenzen von 1912 und hier veröffentlichte Werke), in erster Linie für Museologen und in zweiter Linie für Forscher. Außerdem sollen Inhalt und Form der so genannten Sondersammlungen (die Bibliothek der Familie Storno, die Bibliothek von Endre Csatkai) geordnet, bewahrt und für die Nachwelt erhalten werden.

Bibliothek

Historische Fotogalerie

Die Historische Fotosammlung des Soproner Museums ist die bedeutendste Sammlung von Fotografien aus Sopron und Umgebung, aber sie gilt auch als eine national bedeutende Sammlung. Ihren Status verdankt sie vor allem den Künstlern, die herausragende Persönlichkeiten in der Geschichte der ungarischen Fotografie sind. Mihály Rupprecht, Ferenc Csík, Károly Diebold, Andor Angyalffy, Jenő Sárkány ... das sind nur einige der Künstler, deren Namen in Ungarn bekannt sind, aber vergessen wir nicht die Fotografen, die in Sopron bekannt sind und deren Werke uns in der einen oder anderen Form etwas Bleibendes hinterlassen haben. Beispiele dafür sind Vilmos Jéhnos, dessen Stereofotografien an das Sopron der Jahrhundertwende erinnern, oder Ármin Schäffer, dessen Bilderserie, die den Sopronern als Volksstimme-Album bekannt ist, ebenfalls Teil der Sammlung ist. Die Aufzählung ist natürlich äußerst unvollständig, denn wenn wir auf die letzten 100 Jahre zurückblicken, können wir sagen, dass alle Publikationen, die die Geschichte Soprons und seiner Umgebung darstellen, fast ausschließlich Bilder aus dieser Sammlung zur Illustration verwendet haben und immer noch verwenden!

Dr. Ottó Domonkos: Trocknende Kornweide (Kapuvár, 1952) - Soproner MuseumDie 1953 begonnene Sammlung wurde von dem Kunsthistoriker Endre Csatkai, dem Ethnographen Ottó Domonkos und dem Restaurator-Fotografen Attila Adorján aufgebaut. Das erste Objekt des Inventarbuchs ist ein von Dr. Ottó Domonkos am 9. September 1952 aufgenommenes 6X6 cm großes fotografisches Negativ, das das Trocknen von Maisbündeln in Kapuvár zeigt. Natürlich besaßen auch die Vorgängerinstitutionen des Soproner Museums bereits Fotografien, aber vor Beginn der Sammlung wurden sie hauptsächlich in der Heimatkundlichen Sammlung aufbewahrt, darunter auch die älteste Fotografie im Besitz des Soproner Museums, die Ágoston Tóth aus Felsőszopor mit Familienmitgliedern im Jahr 1846 in einer Daguerreotypie zeigt.

Die Fotosammlung umfasst Bilder, die zu dokumentarischen, wissenschaftlichen, künstlerischen usw. Zwecken aufgenommen wurden und Sopron und seine Umgebung zeigen. Bei einem Bestand von mehr als 70.000 Objekten können wir derzeit nur schätzen, dass es sich um etwa 150.000 Bilder handelt. Seit 2006 verfügt unser Museum auch über ein digitales Fotoarchiv, das Tausende von Fotos aus der Vergangenheit enthält, die unserer Zeit sehr nahe sind.

Die Sammlung kann nach Vereinbarung (E-Mail, Telefon) gemäß der Forschungsordnung, die auch auf der Website verfügbar ist, durchsucht werden. 

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